Anzeige gegen Eckert & Ziegler
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Anzeige gegen Eckert & Ziegler
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat bestätigt, dass sie ein Verfahren eingeleitet hat, um den Vorwurf zu überprüfen, die radioaktiven Strahlungswerte in Thune seien zu hoch.
Anzeige hatten Robin Wood und drei Vertreter der Bürgerinitiative Strahlenschutz (Biss) erstattet. Das erklärte Oberstaatsanwalt Joachim Geyer. Die Vorwürfe richten sich gegen Eckert & Ziegler sowie drei weitere auf dem Gelände benachbarten Betriebe. Außerdem gegen die prüfenden Institutionen – das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig, das vorgesetzte Gewerbeaufsichtsamt Hannover sowie die ausführende Behörde, das Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz.
In der 14-seitigen Anzeige, der zehn Anlagen beigefügt sind, werden drei Vorwürfe erhoben:
Freisetzen ionisierender Strahlen,
unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie
Fälschung technischer Aufzeichnungen.
Oberstaatsanwalt Geyer kündigte an, dass die Spezialabteilung Umwelt der Staatsanwaltschaft Braunschweig prüfen werde, ob ein Anfangsverdacht bestehe und Ermittlungen eingeleitet werden müssten.
Robin Wood und die Bürgerinitiative arbeiten seit einigen Monaten zusammen, um eine geplante Erweiterung von Eckert & Ziegler zu verhindern und sind zudem der Auffassung, dass die radioaktive Strahlung in Thune bereits jetzt zu hoch sei.
Quelle
Anzeige hatten Robin Wood und drei Vertreter der Bürgerinitiative Strahlenschutz (Biss) erstattet. Das erklärte Oberstaatsanwalt Joachim Geyer. Die Vorwürfe richten sich gegen Eckert & Ziegler sowie drei weitere auf dem Gelände benachbarten Betriebe. Außerdem gegen die prüfenden Institutionen – das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig, das vorgesetzte Gewerbeaufsichtsamt Hannover sowie die ausführende Behörde, das Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz.
In der 14-seitigen Anzeige, der zehn Anlagen beigefügt sind, werden drei Vorwürfe erhoben:
Freisetzen ionisierender Strahlen,
unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie
Fälschung technischer Aufzeichnungen.
Oberstaatsanwalt Geyer kündigte an, dass die Spezialabteilung Umwelt der Staatsanwaltschaft Braunschweig prüfen werde, ob ein Anfangsverdacht bestehe und Ermittlungen eingeleitet werden müssten.
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