1 Eurojobber haben anspruch auf vollen Lohnausgleich
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Bei rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs haben Arbeitslose Recht auf Ausgleich
Wenn Jobcenter rechtswidrige Ein-Euro-Jobs vermitteln, können Arbeitslosengeld-II-Empfänger mehr Geld für ihre Arbeit fordern, hat das Bundessozialgericht entschieden. Der 4. Senat stellte damit klar, dass grundsätzlich die Behörde und nicht der Arbeitgeber für mögliche zusätzliche Zahlungen an Ein-Euro-Jobber aufkommen muss (Az.: B 4 AS 1/10 R).
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