Hilfe bei EGV Jobcenter BS
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Hilfe bei EGV Jobcenter BS
Hallo Allerseits,
ich bin neu hier im Forum und hätte ein paar Fragen und hoffe,
dass mir wer weiterhelfen kann?
Nun bin ich seit sechs Monaten arbeitssuchend gemeldet und trotz eigenständiger Bemühungen um eine Erwerbsarbeit, weiterhin erwerbslos. Versteht mich bitte nicht falsch. Ich möchte arbeiten und habe in diesen sechs Monaten auch kurzfristig für Zeitarbeitsfirmen gearbeitet. Wobei ich sagen muss, dass das Arbeiten sich nicht wirklich lohnt, unter diesen prekären Bedingungen. Ich fungierte in dieser Zeit als Spielball der Unternehmen und des Jobcenters.
Wobei die SB im Jobcenter nicht gerade kundenfreundlich agieren und versuchen, mich unter allen erdenklichen Rahmenbedingungen, in Arbeit zu bringen. Ob ich durch diese Form der Arbeit ein menschenwürdiges Leben führen kann, interessiert niemanden.
Habe ich die Möglichkeit eine Eingliederungsvereinbarung ändern zu lassen, wenn nötig mit Hilfe eines Rechtsanwalts und was passiert, wenn ein Verwaltungsakt erfolgt??? Habe ich die Möglichkeit, mich dagegen zu wehren oder bin ich nun dazu verdonnert mein lebenlang unter armseligen Bedingungen für Leiharbeitsfirmen zu schufften und der
Schikane des Jobcenters, ausgeliefert zu sein?? Meine EV läuft im Mai aus, daher bitte ich um Rat.
Über Hilfestellungen und Erfahrungsberichte würde ich mich freuen, auch gerne per Pn.
Viele Grüsse
Susi89
ich bin neu hier im Forum und hätte ein paar Fragen und hoffe,
dass mir wer weiterhelfen kann?
Nun bin ich seit sechs Monaten arbeitssuchend gemeldet und trotz eigenständiger Bemühungen um eine Erwerbsarbeit, weiterhin erwerbslos. Versteht mich bitte nicht falsch. Ich möchte arbeiten und habe in diesen sechs Monaten auch kurzfristig für Zeitarbeitsfirmen gearbeitet. Wobei ich sagen muss, dass das Arbeiten sich nicht wirklich lohnt, unter diesen prekären Bedingungen. Ich fungierte in dieser Zeit als Spielball der Unternehmen und des Jobcenters.
Wobei die SB im Jobcenter nicht gerade kundenfreundlich agieren und versuchen, mich unter allen erdenklichen Rahmenbedingungen, in Arbeit zu bringen. Ob ich durch diese Form der Arbeit ein menschenwürdiges Leben führen kann, interessiert niemanden.
Habe ich die Möglichkeit eine Eingliederungsvereinbarung ändern zu lassen, wenn nötig mit Hilfe eines Rechtsanwalts und was passiert, wenn ein Verwaltungsakt erfolgt??? Habe ich die Möglichkeit, mich dagegen zu wehren oder bin ich nun dazu verdonnert mein lebenlang unter armseligen Bedingungen für Leiharbeitsfirmen zu schufften und der
Schikane des Jobcenters, ausgeliefert zu sein?? Meine EV läuft im Mai aus, daher bitte ich um Rat.
Über Hilfestellungen und Erfahrungsberichte würde ich mich freuen, auch gerne per Pn.
Viele Grüsse
Susi89
susi89- Anzahl der Beiträge : 2
Anmeldedatum : 19.04.12
re
Hey,
erst einmal willkommen hier im Forum.
Das leidige Thema EGV.
Die EGV ist rechtswidrig,dazu haben wir schon einiges geschrieben.
Hier mal was rausgesucht:
Was man über Hartz IV wissen sollte.
Fehlerhafte Eingliederungsvereinbarungen
Hartz-IV-Empfänger vor Kürzung der Leistungen geschützt
Von Rechtsbeugung und Kopfgeldjägern
Muster Texte für ALG II Empfänger
Anspruch auf individuelle Beratung
So das einmal das wichtigste.
Anwälte und auch wir empfehlen kein EGV zu unterschreiben,da dieses ein Vertrag darstellt.Entweder mit nach hause nehmen und überprüfen oder aber durch einen Anwalt überprüfen lassen.
Dabei ist zu beachten das Verträge beide Seite berücksichtigen müssen, da sonst ein rechtswidriger Vertrag zustande kommt, der jeder Zeit nichtig erklärt werden kann.
Die Jobcenter stellen in der Regel dann eine EGV als Verwaltungsakt zu,(ist oden schon mal beschrieben) ist zwar schön und gut,aber die fehlenden zustimmung ist nicht erfolgt,da kein Vertrag zustande gekommen ist.
Weiterhin empfehlen wir eine Begleitperson mit zu nehmen, da Ton und Bildaufnahmen zur Qualitätssicherung verweigert werden.
Entsteht der Eindruck das die Beratung fehlerhaft war,ist die EGV so wieso nichtig.
Vielleicht jetzt mal auf die Seelenverkäufer zu kommen, ist das äußerst schwierig zur Zeit einen Arbeitsplatz mit Festeinstellung zu bekommen.
Die Wirtschaft hat sich inzwischen darauf eingerichtet,Arbeitnehmer bzw. ALG II Empfänger auszubeuten.
Es gibt einige korreckte, aber auch dutzende schlechte Arbeitnehmerverleihfirmen.
Sicherlich wünschen wir jeden das er wenn er es schafft,so schnell wie möglich aus Hartz IV heraus kommt, um nicht länger als nötig in diesen Menschenunwürdigen System zu verbleiben.
Leider sieht es so aus das es meist nur Minijobs auf 400.- basis gibt oder eben die Seelenverkäufer.
Wenn Du soweit Gesund bist und nicht aus irgendwelchen Gründen eingeschränkt bist,empfehlen wir evt. die tagespresse durch zugehen,oder aber aus dem Branchenbuch Adressen zu holen und einfach mal auf blauen Dunst anzufragen.
Eine Garantie gibt es da nicht und es kostet ein wenig Zeit und geduld.Mit Bewerbungen haben die meisten so IhreErfahrungen gemacht,meist kam keine Rückantwort oder aber die Unterlagen kamen unvollstänig zurück.Eine persönliche Vorstellung in einem Betrieb ist 10 mal mehr wert als 20 Bewerungsunterlagen.
Die vom Jobcenter durchgeführten Bewerbungstrainingmasnahmen haben sich so muss man sagen als reine Zeitverschwendung heraus gestellt.Teilweise haben ALG II Empfänger 4-5 und mehr und jedes mal wird ihnen was anderes erzählt.Betreff Begleitperson biete sich unser Jörg hier an,wir selber könne eben keine stellen,da das unser Luzi gemacht hat und der eben etwas eingeschränkt ist.Weiterhin machen wir beratungen jeden Donnerstag im VAMV ( Verein alleinerziehender Mütter und Väter) Kaiserstraße 31,siehe:
Vamv
wo ein Anwalt für Sozialrecht beratungen macht.Beratungsgespräch kostet 4.-€ pro person.
Auch dort werden Begleitpersonen angeboten die mit zum Jobcenter kommen.
Vielleicht noch eins beim gang zum JB: immer freundlich bleiben,nicht provozieren lassen und vorallem nicht drohen lassen.
Den Namen des Mitarbeiters (JB) festhalten und bei bedarf die Rechtsmittelfähige Adresse nach Artikel 34 GG in Analogie zu § 834 BGB einfordern.
Ich hoffe wir konnten ein wenig behilflich sein und stehen gerne für weitere Fragen zur verfügung.
Einfach mal unter ALG II bzw. Hartz IV die Themen durchschauen.
mfg
Checker
erst einmal willkommen hier im Forum.
Das leidige Thema EGV.
Die EGV ist rechtswidrig,dazu haben wir schon einiges geschrieben.
Hier mal was rausgesucht:
Was man über Hartz IV wissen sollte.
Fehlerhafte Eingliederungsvereinbarungen
Hartz-IV-Empfänger vor Kürzung der Leistungen geschützt
Von Rechtsbeugung und Kopfgeldjägern
Muster Texte für ALG II Empfänger
Anspruch auf individuelle Beratung
So das einmal das wichtigste.
Anwälte und auch wir empfehlen kein EGV zu unterschreiben,da dieses ein Vertrag darstellt.Entweder mit nach hause nehmen und überprüfen oder aber durch einen Anwalt überprüfen lassen.
Dabei ist zu beachten das Verträge beide Seite berücksichtigen müssen, da sonst ein rechtswidriger Vertrag zustande kommt, der jeder Zeit nichtig erklärt werden kann.
Die Jobcenter stellen in der Regel dann eine EGV als Verwaltungsakt zu,(ist oden schon mal beschrieben) ist zwar schön und gut,aber die fehlenden zustimmung ist nicht erfolgt,da kein Vertrag zustande gekommen ist.
Weiterhin empfehlen wir eine Begleitperson mit zu nehmen, da Ton und Bildaufnahmen zur Qualitätssicherung verweigert werden.
Entsteht der Eindruck das die Beratung fehlerhaft war,ist die EGV so wieso nichtig.
Vielleicht jetzt mal auf die Seelenverkäufer zu kommen, ist das äußerst schwierig zur Zeit einen Arbeitsplatz mit Festeinstellung zu bekommen.
Die Wirtschaft hat sich inzwischen darauf eingerichtet,Arbeitnehmer bzw. ALG II Empfänger auszubeuten.
Es gibt einige korreckte, aber auch dutzende schlechte Arbeitnehmerverleihfirmen.
Sicherlich wünschen wir jeden das er wenn er es schafft,so schnell wie möglich aus Hartz IV heraus kommt, um nicht länger als nötig in diesen Menschenunwürdigen System zu verbleiben.
Leider sieht es so aus das es meist nur Minijobs auf 400.- basis gibt oder eben die Seelenverkäufer.
Wenn Du soweit Gesund bist und nicht aus irgendwelchen Gründen eingeschränkt bist,empfehlen wir evt. die tagespresse durch zugehen,oder aber aus dem Branchenbuch Adressen zu holen und einfach mal auf blauen Dunst anzufragen.
Eine Garantie gibt es da nicht und es kostet ein wenig Zeit und geduld.Mit Bewerbungen haben die meisten so IhreErfahrungen gemacht,meist kam keine Rückantwort oder aber die Unterlagen kamen unvollstänig zurück.Eine persönliche Vorstellung in einem Betrieb ist 10 mal mehr wert als 20 Bewerungsunterlagen.
Die vom Jobcenter durchgeführten Bewerbungstrainingmasnahmen haben sich so muss man sagen als reine Zeitverschwendung heraus gestellt.Teilweise haben ALG II Empfänger 4-5 und mehr und jedes mal wird ihnen was anderes erzählt.Betreff Begleitperson biete sich unser Jörg hier an,wir selber könne eben keine stellen,da das unser Luzi gemacht hat und der eben etwas eingeschränkt ist.Weiterhin machen wir beratungen jeden Donnerstag im VAMV ( Verein alleinerziehender Mütter und Väter) Kaiserstraße 31,siehe:
Vamv
wo ein Anwalt für Sozialrecht beratungen macht.Beratungsgespräch kostet 4.-€ pro person.
Auch dort werden Begleitpersonen angeboten die mit zum Jobcenter kommen.
Vielleicht noch eins beim gang zum JB: immer freundlich bleiben,nicht provozieren lassen und vorallem nicht drohen lassen.
Den Namen des Mitarbeiters (JB) festhalten und bei bedarf die Rechtsmittelfähige Adresse nach Artikel 34 GG in Analogie zu § 834 BGB einfordern.
Ich hoffe wir konnten ein wenig behilflich sein und stehen gerne für weitere Fragen zur verfügung.
Einfach mal unter ALG II bzw. Hartz IV die Themen durchschauen.
mfg
Checker
checker- Moderator
- Anzahl der Beiträge : 49390
Anmeldedatum : 03.04.11
Ort : Braunschweig
Re: Hilfe bei EGV Jobcenter BS
Vielen Dank, für die Ratschläge.
Werde mich vor der nächsten Vorladung,
beim VAMS melden.
Allerdings hätte ich noch eine Frage?
Wenn ich die Eingliederungsvereinbarung mitnehme und Daheim ändere oder ohne zu unterschreiben einreiche, kann das Jobcenter mir die Leistungen, einschließlich Krankenkassenbeiträge und Miete kürzen oder zu 100% einstellen??? Ich möchte zudem nicht für Zeitarbeitsfirmen arbeiten oder 1,- EUR Jobs ausführen! Oder bleibt mir keine andere Wahl mich zu einer Unterschrift zwingen und mich schikanieren zu lassen, um der Obdachlosigkeit zu entgehen?
Viele Grüsse
Susi89
Werde mich vor der nächsten Vorladung,
beim VAMS melden.
Allerdings hätte ich noch eine Frage?
Wenn ich die Eingliederungsvereinbarung mitnehme und Daheim ändere oder ohne zu unterschreiben einreiche, kann das Jobcenter mir die Leistungen, einschließlich Krankenkassenbeiträge und Miete kürzen oder zu 100% einstellen??? Ich möchte zudem nicht für Zeitarbeitsfirmen arbeiten oder 1,- EUR Jobs ausführen! Oder bleibt mir keine andere Wahl mich zu einer Unterschrift zwingen und mich schikanieren zu lassen, um der Obdachlosigkeit zu entgehen?
Viele Grüsse
Susi89
susi89- Anzahl der Beiträge : 2
Anmeldedatum : 19.04.12
re
Hey,
Wohngeld kann nicht Sanktioniert werden,das wäre ein grober Verstoß gegen Artikel 6a NDS Verfassung.
mfg
checker
Wohngeld kann nicht Sanktioniert werden,das wäre ein grober Verstoß gegen Artikel 6a NDS Verfassung.
mfg
checker
checker- Moderator
- Anzahl der Beiträge : 49390
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Ort : Braunschweig
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